Freitag, 25. Februar 2011

Vier Formfehler in der Gemeinde-Kundmachung!

Die Widmung des Grundstückes für das REWE-Lager - so hat es den Anschein - sollte in einer Ruck-Zuck-Aktion durchgezogen werden, damit der Gemeinderat über die Köpfe der Anrainer hinwegentscheiden kann. Aus Ruck-Zuck wurde aber Husch-Pfusch: In der im Schnellverfahren geschriebenen Kundmachung der Gemeinde gibt's gleich vier (!!) Formfehler und Verfahrensmängel.

> Frau Bürgermeisterin hat es unterlassen, die geplanten Änderungen entsprechend anzukündigen. Das Gesetz sieht vor, dass auf die Auflagefrist im amtlichen Mitteilungsblatt hinzuweisen ist. Dies ist unterblieben - damit wurde potentiell von den Änderungen betroffenen Mitbürgern die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme genommen.

> In Absatz 2 der Kundmachung ist von der „KG Ehrendorf in Richtung Süden“ die Rede. Tatsächlich handelt es sich aber um Grundstücke in der KG Ehrenfeld.

> Seltsamerweise ist die Kundmachung laut Amtsvermerk am 18. September 2010 (!!??) angeschlagen worden – also noch vor dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 14. Dezember 2010.

> Die geplante Änderung umfasst auch das Grundstück 949 KG Ehrenfeld. Dieses Grundstück ist Teil der Verbindungsstraße Ehrenfeld-Aichlham. Die Umwidmung dieses Grundstücks widerspricht dies dem OÖ. Straßengesetz.