Am heutigen Tag beginnt die gesetzlich vorgesehene Auflagefrist für die Widmungsänderung. Betroffene Bürger haben vier Wochen Zeit, Einwände gegen das Widmungsvorhaben einzubringen.
Die Planauflge wird nur auf der Amtstafel angekündigt. Leider "übersieht" oder "vergisst" Frau Bürgermeisterin (bzw. ihr Vertreter) ihre gesetzliche Verpflichtung, dass die Planauflage auch im Amtsblatt der Gemeinde angekündigt werden muss! Rechtlich gesehen ist das ein grober Verfahrensmangel.